Tag des Singens
Das Musizieren fördert nicht nur die Entwicklung von Kreativität und Persönlichkeit von jungen Menschen, sondern darüber hinaus die Fähigkeiten im Sprechen, Lesen und Schreiben. Das Singen ist ein besonders intuitiver Einstieg in die Welt der Musik, denn es weckt Freude und Neugier an einem Instrument, das jeder Mensch in sich trägt. Heutzutage fehlt vielen Kindern die wertvolle Erfahrung, gemeinsam, mit ihren Eltern oder mit anderen Erwachsenen zu singen.
Mit dem Tag des Singens unterstützt das Jugendmusikfest aus diesem Grund jedes Jahr pädagogische Einrichtungen bei der Umsetzung eines musikalischen Projekttages. Im Rahmen eines von der geförderten Bildungseinrichtung eigenständig geplanten und umgesetzten Rahmenprogrammes widmen sich an diesem Tag landesweit Kinder und Jugendliche in Kindergärten, Schulen und Horten der Musik und dem Singen, bauen Instrumente, tanzen und kreieren eigene Musikstücke.
Der diesjährige Tag des Singens findet im Rahmen des Jugendmusikfestes Sachsen-Anhalt am letzten Schultag vor dem 3. Oktober statt.
Termine 2024
Fr
27. Sep
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Sachsen-Anhalt
Tag des Singens
Interaktiver Projekttag von und mit Schulen, Horten, Kindertagesstätten und weiteren pädagogischen Einrichtungen.
Details
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Anmeldung und Voraussetzungen
Als pädagogische Einrichtung unterstützt das Jugendmusikfest Sie durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres musikalischen Projekttages. Die Förderung umfasst auch Kooperationsprojekte pädagogischer Einrichtungen mit Musikschulen, Theater- und Konzerthäuser, freien Musikerinnen und Musikern oder Chören.
Die Anmeldung erfolgt online und enthält Angaben über
- den Ablauf des von Ihrer Einrichtung geplanten Projekttages,
- eine Beschreibung der geplanten musikalischen Aktivitäten,
- die Höhe der beantragten Förderung und
- den genauen Verwendungszweck der Antragssumme.
Vollständige Anmeldungen werden nach dem Einsendeschluss am 15.09.24 nach Eingangsdatum bearbeitet. Es werden maximal 200,00 € Unterstützung bewilligt.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Vorhaben am 27.09.2024 förderfähig sind. Zudem sind Anschaffungen jeglicher Art und investive Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen.