06.09.–28.09.2025

Ausschreibung 2025

Der Wettbewerb Musikvermittlung ermutigt junge Künstlerinnen und Künstler sowie Pädagoginnen und Pädagogen zur Auseinandersetzung mit innovativen Ansätzen und Formaten der Vermittlung musikalisch-kultureller Inhalte und Erfahrungen in konkreten Kontexten gesellschaftlicher Herausforderungen.

Der Wettbewerb ist in das Jugendmusikfest Sachsen-Anhalt eingebettet, ein deutschlandweit einzigartiges Format, dass Kindern und Jugendlichen im Bundesland Sachsen-Anhalt die Möglichkeit bietet, sich in einem eigenen Landesfestival zu präsentieren. Die im Rahmen des Wettbewerbs ausgezeichneten Vermittlungskonzepte werden beim Jugendmusikfestes Sachsen-Anhalt in die Praxis gebracht und umgesetzt.

1. Ziel des Wettbewerbs

Der 1. Wettbewerb Musikvermittlung 2025 ruft zur Einreichung von innovativen Konzepten für die praxisnahe Vermittlung von Musik in Schulen auf.

Wie in allen Bundesländern wird Musikunterricht aufgrund des zunehmenden Lehrkräftemangels auch in Sachsen-Anhalt in erheblichem Umfang von Lehrenden erteilt, die als Quer- und Seiteneinsteiger keine dezidierte Ausbildung für ihr Unterrichtsfach erhalten haben, während qualifizierte Vorbereitungs- und Begleitprogramme vielerorts noch im Aufbau befindlich sind. Unter dieser Entwicklung leidet nicht nur die Unterrichtsversorgung, sondern insbesondere die Praxisorientierung des Unterrichts. Letztere wirkt sich entscheidend auf die Lernerfahrung der Kinder und Jugendlichen aus und bildet darüber hinaus für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler die Grundlage eines niedrigschwelligen emotionalen Zugangs zur Musik, aus dem der Wunsch einer weitergehenden Beschäftigung mit dieser Ausdrucksform erwachsen kann.

Daher sind insbesondere Konzepte erwünscht, die praktische Musiziererfahrungen ermöglichen.

2. Aufgabenstellung

Ziel ist die Entwicklung einer Unterrichtseinheit, die einfach, kreativ und effektiv im Schulfach Musik umgesetzt werden kann und insbesondere die speziellen Anforderungen von Regionen mit Lehrkräftemangel berücksichtigt.

3. Anforderungen an das Konzept

Die Unterrichtseinheit wird in Form eines Konzeptes beschrieben. Das Konzept erläutert knapp und präzise alle Arbeitsschritte, die im Rahmen seiner Durchführung realisiert werden sollen. Die Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie sich Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen erschließen. Versetzen Sie sich beim Schreiben in die Perspektive der Beteiligten, die das Konzept auf der Grundlage Ihrer Ausführungen durchführen werden.

Für eine vollständige Bearbeitung der Aufgabenstellung müssen im Rahmen des Konzeptes folgende Aspekte betrachtet werden:

Teil 1: Unterrichtsplan und –material Teil 2: Fachliche Kontextualisierung (max. 5 Seiten A4)

Das Konzept wird im PDF-Format eingereicht. Die Beigabe von Audio- und Videodateien ist zulässig, sofern diese zur Veranschaulichung erforderlich sind.

4. Teilnahmebedingungen

Die Einladung zu diesem Wettbewerb richtet sich an Individuen oder Gruppen junger Musikerinnen und Musiker, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Studierender, insbesondere der Studiengänge:

Zur Teilnahme berechtigt sind Menschen aller Nationen der Jahrgänge 1997 bis 2007.

5. Bewerbung

Einsendeschluss für Bewerbungen: 30. Juni 2025. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich Online über diese Webseite. Weitere Informationen folgen zeitnah.

Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen umfassen:

1. Angaben zur Person des Teilnehmenden 2. Für die Wertung ein vollständiges Konzept für ein Vermittlungsformat

Das im Konzept beschriebene Vorhaben darf vor Einreichung zum Wettbewerb noch nicht an anderer Stelle veröffentlicht werden.

5.1 Zulassung

Die Entscheidung die formale Zulassung zum Wettbewerb erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die organisatorische Leitung bis spätestens 15. Juli 2025 und wird den Teilnehmenden per E-Mail mitgeteilt.

5.2 Anerkennung der Bedingungen

Die Teilnehmenden erkennen mit ihrer Anmeldung zum Wettbewerb die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Entscheidungen der Jury als verbindlich an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die mehrfache Teilnahme einer Einzelperson innerhalb eines Wettbewerbsjahres ist nicht möglich. Bewerbungen, die den Anforderungen des Wettbewerbs nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden.

6. Durchführung des Wettbewerbs

Der Wettbewerb wird im Zeitraum vom 01. Juli bis 26. September 2025 durchgeführt.

Auf Grundlage der Wertung durch die Auswahl-Jury werden die drei am höchsten bewerteten Konzepte zur Umsetzung im Rahmen des Jugendmusikfestes Sachsen-Anhalt ausgewählt.

6.1 Ablauf und Zeitplan

Ereignis Datum Beschreibung
Anmeldeschluss 30.06.2025 Spätester Zeitpunkt für die Einsendung der Wettbewerbsunterlagen
Formale Prüfung und Zulassung 15.07.2025 Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Übereinstimmung mit den formalen Anforderungen
Einladung zur Praxisphase 15.08.2025 Auswahl von mindestens 3 Konzepten zur Durchführung in der Praxisphase
Praxisphase 06.-26.09.2025 Umsetzung der ausgewählten Konzepte im Rahmen des Jugendmusikfestes in Schulen in Sachsen-Anhalt
Bekanntgabe der Preisträgerinnen 26.09.2025 Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger am Freitag, den 26. September in Halle

6.2 Jury

Die Auswahl-Jury sichtet und bewertet die Konzepte nach der formalen Zulassung zum Wettbewerb. Die Auswahl-Jury setzt sich aus anerkannten Persönlichkeiten der musikalischen oder pädagogischen Praxis sowie dem Feld der Hochschullehre ohne Beachtung jeglicher ethnischen, ideologischen, politischen oder sprachlichen Überlegungen zusammen.

Die Umsetzung des Konzepts während der Praxisphase wird ebenfalls von einer Jury bewertet. Diese Jury setzt sich aus einem Mitglied der Auswahl-Jury und einem Lehrenden der jeweiligen Schule zusammen, an denen das Konzept umgesetzt wird.

Gewichtung der Wertungen:

Auswahl-Jury Jury Praxisphase
70 Prozent der Gesamtbewertung 30 Prozent der Gesamtbewertung

6.3 Verbindungen zwischen Teilnehmenden und Jurymitgliedern

Bestehen zwischen einem Teilnehmenden und einem Jurymitglied ein Lehrenden-Studierenden-Verhältnis oder eine gleichartige Verbindung, so kann dieses Jurymitglied bei der Bewertung des Teilnehmenden, seines Studierenden, nicht mitwirken. Ein Lehrenden-Studierenden-Verhältnis besteht dann, wenn Teilnehmende über einen längeren Zeitraum hinweg im Umfeld eines Jurymitgliedes studiert haben und dieses Studium nicht vor mindestens einem Jahre abgeschlossen wurde. Die Teilnahme an Workshops oder Einzelkursen ist hiervon ausgenommen.

7. Preise

Die mehrfache Vergabe eines Preises führt zur Aufteilung des Preisgelds zu gleichen Teilen.

8. Verwertung der Ergebnisse

Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, eingesendete Dokumente und fotografische Dokumentationen des Wettbewerbs, die der Werbung für die Preisträgerinnen und Preisträger sowie der Dokumentation des Wettbewerbs dienen, vollständig oder in Ausschnitten sowie unabhängig von Zeit, Ort und Verwertungsform zu verwenden.

Die Wettbewerbsleitung behält sich außerdem das Recht vor, die Wettbewerbsbeiträge dauerhaft in einer nicht-öffentlichen Datenbank zusammenzuführen und diese Schulen und Bildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern auf nicht-kommerzieller Basis zur selbstständigen Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Eine Einbeziehung der Teilnehmenden bei einer späteren Umsetzung ihrer Wettbewerbsbeiträge im Unterrichtskontext besteht nicht.

Während des Wettbewerbs entstehende Rechte werden mit der Anmeldung auf den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V. abgetreten. Autorenrechte bleiben davon unberührt. Die dafür erforderliche Einverständniserklärung der Teilnehmenden gilt mit der Anmeldung zum Musikwettbewerb als erteilt. Gleiche gilt für die Übertragung der Rechte gemäß den obigen Bestimmungen. Die Teilnehmenden haben im Rahmen des Wettbewerbs keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

9. Impressum

Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V.
Große Klausstraße 12
06108 Halle (Saale)

Tel. 0345 6789 98-16
E-Mail: wettbewerb-musikvermittlung@jugendmusikfest.de
Web: www.wettbewerb-musikvermittlung.de


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