Wettbewerb Musikvermittlung 2025
Der Wettbewerb Musikvermittlung findet im Jahr 2025 erstmalig statt. Er ermutigt junge Künstlerinnen und Künstler sowie Pädagoginnen und Pädagogen zur Auseinandersetzung mit innovativen Ansätzen und Formaten der Vermittlung musikalisch-kultureller Inhalte und Erfahrungen in konkreten Kontexten gesellschaftlicher Herausforderungen.
Verbindung von Theorie und Praxis
Der Wettbewerb ist in das Jugendmusikfest Sachsen-Anhalt eingebettet. Die im Rahmen des Wettbewerbs ausgezeichneten Vermittlungskonzepte werden im Rahmen des Jugendmusikfestes Sachsen-Anhalt in die Praxis gebracht und umgesetzt.
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Der 1. Wettbewerb Musikvermittlung 2025 ruft zur Einreichung von innovativen Konzepten für die praxisnahe Vermittlung von Musik in Schulen auf.
Wie in allen Bundesländern wird Musikunterricht aufgrund des zunehmenden Lehrkräftemangels auch in Sachsen-Anhalt in erheblichem Umfang von Lehrenden erteilt, die als Quer- und Seiteneinsteiger keine dezidierte Ausbildung für ihr Unterrichtsfach erhalten haben, während qualifizierte Vorbereitungs- und Begleitprogramme vielerorts noch im Aufbau befindlich sind. Unter dieser Entwicklung leidet nicht nur die Unterrichtsversorgung, sondern insbesondere die Praxisorientierung des Unterrichts. Letztere wirkt sich entscheidend auf die Lernerfahrung der Kinder und Jugendlichen aus und bildet darüber hinaus für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler die Grundlage eines niedrigschwelligen emotionalen Zugangs zur Musik, aus dem der Wunsch einer weitergehenden Beschäftigung mit dieser Ausdrucksform erwachsen kann.
Daher sind insbesondere Konzepte erwünscht, die praktische Musiziererfahrungen ermöglichen.
Ziel ist die Entwicklung einer Unterrichtseinheit, die einfach, kreativ und effektiv im Schulfach Musik umgesetzt werden kann und insbesondere die speziellen Anforderungen von Regionen mit Lehrkräftemangel berücksichtigt.
- Die Unterrichtseinheit kann sowohl generisch für Schulen in Sachsen-Anhalt als auch für bestimmte Bildungseinrichtungen entwickelt werden und z.B. regionale kulturelle oder historische Besonderheiten berücksichtigen.
- Das Konzept muss im regulären schulischen Ablauf von Grundschulen oder weiterführenden Schulen realisierbar sein.
- Außerdem darf die Unterrichtseinheit bei den Lehrkräften kein dezidiertes musikalisches Fachwissen oder Fertigkeiten im Gesang oder auf einem Instrument voraussetzen.
- Es darf sich nur auf Hilfsmittel stützen, die regelmäßig in allgemeinbildenden Schulen vorhanden sind oder mithilfe alltagsüblicher Verkehrsmittel (PKW, ÖPNV, etc.) transportiert werden können.
- Teilnehmende können, müssen aber nicht selbst an der Umsetzung des Konzepts im Jugendmusikfest Sachsen-Anhalt beteiligt sein. Außer den Lehrkräften an der Schule sollen keine weiteren Personen zwingend bei der Umsetzung mit einbezogen werden müssen.
- Insgesamt sollte die Unterrichtseinheit die Dauer von zwei Schulstunden nicht überschreiten (d.h. 90 Minuten in einer Einheit oder zweimal 45 Minuten) und sich örtlich auf das Schulgelände beschränken.
Die Unterrichtseinheit wird in Form eines Konzeptes beschrieben. Das Konzept erläutert knapp und präzise alle Arbeitsschritte, die im Rahmen seiner Durchführung realisiert werden sollen. Die Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie sich Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen erschließen. Versetzen Sie sich beim Schreiben in die Perspektive der Beteiligten, die das Konzept auf der Grundlage Ihrer Ausführungen durchführen werden.
Für eine vollständige Bearbeitung der Aufgabenstellung müssen im Rahmen des Konzeptes folgende Aspekte betrachtet werden:
Teil 1: Unterrichtsplan und –material
- Unterrichtsziel
- Ablauf- bzw. Sequenzplan
- Didaktische Erläuterung
- Methodisches Vorgehen
- Optional: Anhang, z.B. Notenmaterial sowie Audio- und Videodateien
Teil 2: Fachliche Kontextualisierung (max. 5 Seiten A4)
- Zielgruppenbeschreibung
- Sachanalyse vermittelter Kompetenzen und Erfahrungen
- Literaturangaben entsprechend wissenschaftlicher Standards
Das Konzept wird im PDF-Format eingereicht. Die Beigabe von Audio- und Videodateien ist zulässig, sofern diese zur Veranschaulichung erforderlich sind.
Die Einladung zu diesem Wettbewerb richtet sich an Individuen oder Gruppen junger Musikerinnen und Musiker, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Studierender, insbesondere der Studiengänge:
- Musikvermittlung
- Lehramt
- Musik und Komposition in künstlerischer oder pädagogischer Ausbildung
- Musikwissenschaft
- Musiktheorie
Zur Teilnahme berechtigt sind Menschen aller Nationen der Jahrgänge 1997 bis 2007.
Der Wettbewerb wird im Zeitraum vom 01. Juli bis 26. September 2025 durchgeführt.
Ereignis | Datum | Beschreibung |
---|---|---|
Anmeldeschluss | 30.06.2025 | Spätester Zeitpunkt für die Einsendung der Wettbewerbsunterlagen |
Formale Prüfung und Zulassung | 15.07.2025 | Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Übereinstimmung mit den formalen Anforderungen |
Einladung zur Praxisphase | 15.08.2025 | Auswahl von mindestens 3 Konzepten zur Durchführung in der Praxisphase |
Praxisphase | 06.-26.09.2025 | Umsetzung der ausgewählten Konzepte im Rahmen des Jugendmusikfestes in Schulen in Sachsen-Anhalt |
Bekanntgabe der Preisträgerinnen | 26.09.2025 | Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger am Freitag, den 26. September in Halle |
Einsendeschluss für Bewerbungen: 30. Juni 2025.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich Online über diese Webseite. Weitere Informationen dazu folgen zeitnah.
Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen umfassen:
1. Angaben zur Person des Teilnehmenden
- Anmeldeformular
- Scan des Personalausweises oder Reisepasses
- Lebenslauf im Fließtext (druckfertig)
- Portraitfoto in hoher Auflösung (im jpg-Format, schwarz-weiß oder Farbe, ohne Copyright zur Veröffentlichung)
2. Für die Wertung ein vollständiges Konzept für ein Vermittlungsformat
Das im Konzept beschriebene Vorhaben darf vor Einreichung zum Wettbewerb noch nicht an anderer Stelle veröffentlicht werden.
Die Entscheidung die formale Zulassung zum Wettbewerb erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die organisatorische Leitung bis spätestens 15. Juli 2025 und wird den Teilnehmenden per E-Mail mitgeteilt.
Die Teilnehmenden erkennen mit ihrer Anmeldung zum Wettbewerb die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Entscheidungen der Jury als verbindlich an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die mehrfache Teilnahme einer Einzelperson innerhalb eines Wettbewerbsjahres ist nicht möglich. Bewerbungen, die den Anforderungen des Wettbewerbs nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden.
Die Auswahl-Jury sichtet und bewertet die Konzepte nach der formalen Zulassung zum Wettbewerb. Die Auswahl-Jury setzt sich aus anerkannten Persönlichkeiten der musikalischen oder pädagogischen Praxis sowie dem Feld der Hochschullehre ohne Beachtung jeglicher ethnischen, ideologischen, politischen oder sprachlichen Überlegungen zusammen.
Die Umsetzung des Konzepts während der Praxisphase wird ebenfalls von einer Jury bewertet. Diese Jury setzt sich aus einem Mitglied der Auswahl-Jury und einem Lehrenden der jeweiligen Schule zusammen, an denen das Konzept umgesetzt wird.
Gewichtung der Wertungen:
- Auswahl-Jury: 70 Prozent der Gesamtbewertung
- Jury Praxisphase: 30 Prozent der Gesamtbewertung
Bestehen zwischen einem Teilnehmenden und einem Jurymitglied ein Lehrenden-Studierenden-Verhältnis oder eine gleichartige Verbindung, so kann dieses Jurymitglied bei der Bewertung des Teilnehmenden, seines Studierenden, nicht mitwirken. Ein Lehrenden-Studierenden-Verhältnis besteht dann, wenn Teilnehmende über einen längeren Zeitraum hinweg im Umfeld eines Jurymitgliedes studiert haben und dieses Studium nicht vor mindestens einem Jahre abgeschlossen wurde. Die Teilnahme an Workshops oder Einzelkursen ist hiervon ausgenommen.
- 1. Preis: 3.000 Euro
- 2. Preis: 2.000 Euro
- 3. Preis: 1.000 Euro
Die mehrfache Vergabe eines Preises führt zur Aufteilung des Preisgelds zu gleichen Teilen.
Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, eingesendete Dokumente und fotografische Dokumentationen des Wettbewerbs, die der Werbung für die Preisträgerinnen und Preisträger sowie der Dokumentation des Wettbewerbs dienen, vollständig oder in Ausschnitten sowie unabhängig von Zeit, Ort und Verwertungsform zu verwenden.
Die Wettbewerbsleitung behält sich außerdem das Recht vor, die Wettbewerbsbeiträge dauerhaft in einer nicht-öffentlichen Datenbank zusammenzuführen und diese Schulen und Bildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern auf nicht-kommerzieller Basis zur selbstständigen Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Eine Einbeziehung der Teilnehmenden bei einer späteren Umsetzung ihrer Wettbewerbsbeiträge im Unterrichtskontext besteht nicht.
Während des Wettbewerbs entstehende Rechte werden mit der Anmeldung auf den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V. abgetreten. Autorenrechte bleiben davon unberührt.
Die dafür erforderliche Einverständniserklärung der Teilnehmenden gilt mit der Anmeldung zum Musikwettbewerb als erteilt. Gleiche gilt für die Übertragung der Rechte gemäß den obigen Bestimmungen. Die Teilnehmenden haben im Rahmen des Wettbewerbs keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
Die künstlerische und organisatorische Leitung des Wettbewerbs liegt beim Jugendmusikfest Sachsen-Anhalt.
Bei Fragen und Anregungen stehen wir gern zur Verfügung:
Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V.
Große Klausstraße 12
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 6789 98-16
E-Mail: wettbewerb-musikvermittlung@jugendmusikfest.de
Web: www.wettbewerb-musikvermittlung.de
Hier geht es zur vollständigen Ausschreibung.